Artikel aus der NZZ – Zum Thema Polanski
(…) Weitere Überlegungen unterstützen diesen Schluss: Nach 33 Jahren kann die bis anhin unterlassene Abklärung der tatbeständlichen Vorgänge infolge ganz erheblicher Beweisschwierigkeiten nicht mehr nachgeholt werden. Ein gerechtes Urteil wäre mit anderen Worten gar nicht mehr möglich, weil Belastungs- und Entlastungsbeweise durch den langen Zeitablauf eine echte Wahrheitsfindung verunmöglichen würden. Es fehlten stichhaltige Anhaltspunkte für […]