Sippenhaftung?

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Die 50-jährige Frau und ihre drei Töchter hatten im Juni 2008 bei der Bürgergemeinde von Scharans ein Gesuch um die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts gestellt. Im April 2009 sicherte die Bürgerversammlung den Töchtern das Bürgerrecht der Gemeinde zu, verweigerte es aber der Mutter.

Als Grund für die Ablehnung nannte die Bürgergemeinde die Ehe der Einbürgerungswilligen mit einem Mann, der zu Beginn der Neunzigerjahre wegen bandenmässigem Diebstahl in der Schweiz verhaftet und ausgeschafft worden war. Der Mann lebe nun zwar in Wien, habe aber trotz der grossen räumlichen Distanz einen starken, negativen Einfluss auf die Familie.

Aber es gibt ja zum Glück noch Behörden, die ihren Verstand benutzen…

Das Verwaltungsgericht gab der Bosnierin auf der ganzen Linie Recht und richtete deutliche Worte an die Scharanser Bürgergemeinde. Der Ablehnungsentscheid sei in grobem Masse willkürlich und die Forderung einer Scheidung schlichtweg gesetzes- und verfassungswidrig. Die Argumentation der Gemeinde erscheine mehr als gesucht und sei aufgrund der Aktenlage nicht nachvollziehbar.

Via http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Einbuergerung-Verlassen-Sie-Ihren-Mann/story/26351120